Das Aargauer Kuratorium fördert Theater- und Tanzschaffende sowie Ensembles mit Produktions- und Programmbeiträgen und hat mit einigen Theatern im Kanton Leistungsvereinbarungen getroffen. Theater- und Tanzschaffende können sich auch um einen Weiterbildungsbeitrag, einen Werkbeitrag, einen Atelieraufenthalt oder ein Reisestipendium bewerben.
Förderinstrumente des Fachbereichs Theater & Tanz
Aargauer Theater- und Tanzschaffende sowie -ensembles können sich um folgende Beiträge bewerben:
- Produktions- und Programmbeitrag Das Aargauer Kuratorium fördert Aargauer Theaterschaffende und -veranstalter sowie Theaterproduktionen von professionellen aargauischen Theaterschaffenden und -ensembles.
- Atelieraufenthalt Aargauer Künstlerinnen und Künstler können sich für einen Atelieraufenthalt in Berlin, Paris, London oder Nairs/Scuol bewerben. Die Ateliers werden jeweils für das Folgejahr vergeben.
- Werk- und Förderbeitrag Aargauer Theater- und Tanzschaffende können sich um einen Werk- und Förderbeitrag bewerben. Der Beitrag ist nicht an ein bestimmtes Projekt gebunden.
- Reisestipendium Dauer und Destination können frei gewählt werden.
- Weiterbildungsbeitrag Beiträge an Weiterbildungen in Form von Workshops und Seminaren.
- Recherchebeitrag Einmaliger Beitrag, der dazu dient, theoretische oder künstlerische Fragen zu verfolgen, die eigene Arbeitsweise und Ausrichtung zu reflektieren oder Ideen weiterzuentwickeln.
Szenotop - Förderprogramm Theater & Tanz
Das Aargauer Kuratorium und das Kurtheater Baden haben das dreijähriges Förderprogramm Szenotop für eine junge, in der Schweiz ansässige Tanzgruppe oder ein Kollektiv für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ausgeschrieben.
Eingabetermine Gesuche
Das Plenum des Aargauer Kuratoriums entscheidet über die Gesuche auf Grund der Anträge der Fachbereiche. Dies geschieht je nach Fachbereich jährlich an zwei, drei oder vier Sitzungen. Die Bearbeitungszeit vom Eingabetermin bis zum Bescheid an die Gesuchsteller beträgt zwischen anderthalb und zwei Monaten.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminierung Ihrer Gesuchseingabe den Redaktionsschluss Ihrer Drucksachen für die Öffentlichkeitsarbeit. Jede Unterstützung muss mit dem Logo des Aargauer Kuratoriums kommuniziert werden.