Das Aargauer Kuratorium zahlt Beiträge an Kulturveranstalter, die Kunstschaffende für öffentliche Veranstaltungen engagieren. Die Förderlisten geben Auskunft darüber, welche Produktionen und Kunstschaffenden in den Genuss dieser Förderung kommen.

Gesuche, welche die Förderlisten betreffen, sind entgegen allen anderen Gesuchsarten jeweils erst nach der Veranstaltung einzureichen

Das Aargauer Kuratorium unterstützt mit den Förderlisten

Die Aargauer Kuratorium nimmt Gesuche ausschliesslich über das Portal 

gesuche.aargauerkuratorium.ch entgegen.