An sämtliche Beiträge, welche das Aargauer Kuratorium spricht, ist die Bedingung geknüpft, dass die Unterstützung in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit mit dem Kuratoriumslogo kommuniziert werden muss.

Berücksichtigen Sie bei der der Gesuchseingabe den Termin für die Realisierung Ihrer Projekte und Werbemittel. Das Logo darf erst verwendet werden, wenn der Beitrag auch wirklich gesprochen ist.

Für die Logoplatzierung auf einem Video- oder Filmabspann steht Ihnen ein spezielles Logoformat zur Verfügung.

Die detaillierten Informationen zur Logo-Verwendung finden Sie im untenstehenden Dokument.

Kriterien Logo-Verwendung

Kriterien zur Logo-Verwendung