Das Aargauer Kuratorium

Das Aargauer Kuratorium fördert die Vielfalt, Qualität und Lebendigkeit des aktuellen künstlerischen Schaffens. Es unterstützt die Entstehung herausragender Werke und die Auseinandersetzung mit ihnen, schafft Freiräume für kreative Prozesse und den Austausch zwischen Künstlerinnen, Künstlern und Publikum sowie zwischen den Kunstschaffenden. Das Aargauer Kuratorium sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Ansprüche und Belange der Kunst sowie für die Erhaltung und Weiterentwicklung einer lebendigen künstlerischen Landschaft im Kanton Aargau. 

Das Milizgremium besteht aus elf Fachpersonen, die vom Grossen Rat und vom Regierungsrat des Kantons Aargau gewählt werden. Sie arbeiten ehrenamtlich und bleiben maximal zwölf Jahre im Amt.

Die Präsidentin oder der Präsident des Aargauer Kuratoriums wird vom Regierungsrat gewählt, im Übrigen konstituiert sich das Kuratorium selber. Es bestimmt die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten und teilt sich für die Behandlung der eingehenden Fördergesuche in Fachbereiche auf. Strukturell und ideell ist das Aargauer Kuratorium unabhängig. Das Plenum entscheidet auf Antrag der Fachbereiche abschliessend über die Fördermassnahmen. 

Zur Bewältigung der administrativen Aufgaben stellt die kantonale Verwaltung dem Aargauer Kuratorium eine Geschäftsstelle zur Verfügung. Diese unterstützt die Kuratorinnen und Kuratoren auch in strategischen und inhaltlichen Fragen und berät Kunst- und Kulturschaffende sowie weitere Anspruchsgruppen zu Fragen der Kulturförderung.

Leitbild

Im Leitbild stellt sich das Aargauer Kuratorium als Institution vor und legt die Ziele, Grundsätze und Instrumente seiner Arbeit dar.

Leitbild

Kulturkonzept des Kantons Aargau

Ziel des Kulturkonzepts ist, in der kantonalen Kulturpolitik Prioritäten und neue Impulse zu setzen, ohne Bewährtes zu vernachlässigen. Das Kulturkonzept legt die kulturpolitischen Stossrichtungen fest und bildet ein strategisches Instrument für die kommenden Jahre. Die Abteilung Kultur und das Aargauer Kuratorium erarbeiten das Kulturkonzept. Es wird vom Regierungsrat verabschiedet und vom Grossen Rat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Kulturkonzept beinhaltet Grundsätze und Ziele für Kulturpflege, Kulturvermittlung und Kulturförderung und formuliert konkrete Massnahmen. 

Das Kulturkonzept 2023-2028 setzt vier kulturpolitische Akzente, um in einem dynamischen Umfeld Bewährtes zu stärken und neue Entwicklungen zu fördern. Die Ziele sind explizit nicht auf einzelne Sparten begrenzt, sondern transversal angelegt. In dieser Offenheit liegt die Chance, neuartige Lösungen hervorzubringen: 

  • Kultur als relevante gesellschaftliche Ressource verankern
  • Kulturelle Teilhabe stärken
  • Stabilität und Nachhaltigkeit fördern
  • Innovation ermöglichen, Potenziale aktivieren

 

Umsetzung des Kulturkonzepts

Zusammen mit dem Kulturkonzept 2023-2028 hat der Regierungsrat einen von externen Fachexpertinnen und -experten erstellten Wirkungsgericht zur Umsetzung des Kulturgesetzes und des ersten Kulturkonzepts 2017-2022 vorgelegt. Die Ziele und Massnahmen von Kulturpflege, Kulturvermittlung und Kulturförderung wurden aktiv verfolgt und umgesetzt. Das Kulturkonzept entfaltete starke Wirkung. 

Kulturkonzept 2023-2028

Botschaft an den Grossen Rat zum Kulturgesetz inklusive Wirkungsbericht 2016-2022