Literaturschaffende, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Veranstalterinnen und Veranstalter im Literaturbereich können sich beim Aargauer Kuratorium um Druckkosten-, Programm- und Projektbeiträge bewerben. Substantiell fördert das Aargauer Kuratorium individuelle Literaturschaffende durch Werkbeiträge, Atelieraufenthalte und Reisestipendien.

Förderinstrumente des Fachbereichs Literatur

Aargauer Autoren und Autorinnen, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Literaturveranstalterinnen und -veranstalter im Aargau können sich um folgende Beiträge bewerben:

  • Freiraum «Freiraum» steht ganz am Anfang einer neuen Projektidee und ist ein offenes Format, d.h. die Antragstellenden formulieren ihre Entwicklungsabsicht und begründen die dazu notwendige finanzielle Unterstützung bis zu max. CHF 15'000.
  • Atelieraufenthalt Aargauer Künstlerinnen und Künstler können sich für einen Atelieraufenthalt in Berlin, Paris, London oder Nairs/Scuol bewerben. Die Ateliers werden jeweils für das Folgejahr vergeben.
  • Projektbeitrag Der neue Projektbeitrag löst den Lektoratsbeitrag ab und ist offener formuliert.
  • Programm-, Druckkostenbeitrag Hier finden Sie die Kriterien für Programm- und Druckkostenbeiträge.
  • Werkbeitrag Literatur Werkbeiträge werden in den Bereichen Belletristik (Lyrik, Prosa, Dramatik), Essayistik und literarischen Übersetzung vergeben.

Eingabetermine Gesuche

Das Plenum des Aargauer Kuratoriums entscheidet über die Gesuche auf Grund der Anträge der Fachbereiche. Dies geschieht je nach Fachbereich jährlich an zwei, drei oder vier Sitzungen. Die Bearbeitungszeit vom Eingabetermin bis zum Bescheid an die Gesuchsteller beträgt zwischen anderthalb und zwei Monaten.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminierung Ihrer Gesuchseingabe den Redaktionsschluss Ihrer Drucksachen für die Öffentlichkeitsarbeit. Jede Unterstützung muss mit dem Logo des Aargauer Kuratoriums kommuniziert werden.

Fachbereich
Förderinstrument
Literatur
Freiraum, Projekt-, Druckkosten- und Programmbeitrag
Werkbeitrag