Das Aargauer Kuratorium fördert und vermittelt Aargauer Kultur im Kanton und darüber hinaus. Die Fördertätigkeit des Aargauer Kuratoriums unterliegt gesetzlichen Vorgaben und ist an bestimmte Kriterien gebunden. Diese Informationen finden sich in den Wegleitungen der einzelnen Fachbereiche. Gesuche werden digital über das Gesuchsportal entgegengenommen. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle als Ansprechpartnerin zu Verfügung.

 

GESUCHSPORTAL

 

Voraussetzungen

Grundsätzlich beitragsberechtigt ist,

  • wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Kanton Aargau hat, oder 
  • wer durch Werk oder Tätigkeit im Aargauer Kulturleben präsent ist, oder
  • wer in einer früheren Lebensphase 15 Jahre durchgehend im Aargau wohnhaft war.

Erforderliche Unterlagen und Angaben

Alle Gesuche an das Aargauer Kuratorium müssen folgende Elemente enthalten:

  • Bestätigung der grundsätzlichen Beitragsberechtigung, d.h. des Bezugs zum Kanton Aargau
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (Konzept, Art der Ausführung, Daten)
  • Budget sowie  Informationen zur Finanzierung, evtl. Angabe weiterer Finanzierungspartner
  • Höhe des gewünschten Beitrags

Bitte beachten Sie die detaillierten Angaben bei den jeweiligen Förderinstrumenten der einzelnen Fachbereiche.

Eingabetermine Gesuche

Das Plenum des Aargauer Kuratoriums entscheidet über die Gesuche auf Grund der Anträge der Fachausschüsse. Die Bearbeitungszeit vom Eingabetermin bis zum Bescheid an die Gesuchstellenden beträgt rund sieben Wochen.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminierung Ihrer Gesuchseingabe den Redaktionsschluss Ihrer Drucksachen für die Öffentlichkeitsarbeit. Jede Unterstützung muss mit dem Logo des Aargauer Kuratoriums kommuniziert werden.

Behandlung des Gesuchs

Das Aargauer Kuratorium prüft das Fördergesuch formal unter folgenden Bedingungen:

  • Die Unterlagen wurden fristgerecht und vollständig über das digitale Gesuchsportal eingereicht.
  • Das Vorhaben entspricht den Voraussetzungen für eine Unterstützung.

Das Gesuch wird im Fachausschuss inhaltlich geprüft und beurteilt. Das Plenum entscheidet abschliessend auf Antrag des Fachausschusses über die Fördermassnahmen. Die Gesuchstellenden erhalten daraufhin eine schriftliche Mitteilung über den Entscheid. Die gesprochenen Beiträge werden auf der Webseite des Aargauer Kuratoriums veröffentlicht.

Sprechstunden

Für spezifische Fragen und Anliegen stehen den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern Sprechstunden mit dem Fachbereich zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit der Geschäftsstelle Kontakt auf, so dass Ihr Anliegen besprochen und ein Sprechstundentermin vereinbart werden kann.

Pflichten der Gesuchstellenden

Die Empfangenden eines Beitrags sind verpflichtet, das Kuratoriumslogo auf allen PR-Produkten oder Werbematerialien wie Flyer oder Plakaten sowie auf der Webseite und in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit aufzuführen.

Die genauen Bedingungen sind im folgenden Merkblatt zusammengefasst:

Aargauer Kuratorium Logo-Verwendung


Projekte aus dem Kulturbereich können unter bestimmten Voraussetzungen auch durch den SWISSLOS-Fonds des Kantons Aargau unterstützt werden. Bitte beachten Sie hierzu folgendes Dokument:

Wer fördert was?