Das Aargauer Kuratorium – ein geschichtlicher Abriss

Kind des Kulturgesetzes

In manchen europäischen Ländern stellten die Turbulenzen um das Jahr 1968 gewachsene Strukturen in Frage. In der Schweiz hüteten die Kantone eifersüchtig ihre Zuständigkeit für Kulturelles, die seit Bestehen des Bundesstaats grundsätzlich unbestritten war – dem Bund waren immer nur sehr zögernd gewisse Kompetenzen auf diesem Gebiet zugestanden worden. Nicht zuletzt zur nachhaltigen Sicherung ihrer Kulturhoheit begannen in dieser Zeit erste Kantone, in eigenen Kulturgesetzen ihre spezifische Kulturpolitik festzuschreiben. Der Aargau war in dieser Hinsicht unter den Pionieren. Er bestimmte in seinem Gesetz, das vom Volk im Dezember 1968 eher überraschend angenommen wurde, für die Aufgabe der Kulturförderung ein Gremium von Fachpersonen unter der Bezeichnung Kuratorium für die Förderung des kulturellen Lebens. Dabei orientierte er sich am Modell von Pro Helvetia, der Kulturstiftung des Bundes, und ging vom liberalen Grundgedanken aus, dass die öffentliche Förderung der Künste durch ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium und unabhängig von Politik und Verwaltung erfolgen soll. Dieses fortschrittliche kantonale Modell ist bis heute schweizweit einmalig.

Eingeschränkter Spielraum

Diesem Kuratorium aargauischer und ausserkantonaler Persönlichkeiten, dessen elf Mitglieder vom Grossen Rat und dem Regierungsrat gewählt werden, oblagen ursprünglich neben der Förderung von künstlerisch tätigen Einzelpersonen und von kulturellen Institutionen in den klassischen Kunstsparten auch die Förderung der Erwachsenenbildung und der Wissenschaft. Dies schränkte seinen Spielraum in der Kulturförderung im engeren Sinne deutlich ein, zumal der Gesetzesparagraph zur Finanzierung all dieser Aufgaben ein Maximum von 1% der Staatssteuern festlegte – eine Begrenzung, die den lange Zeit kolportierten Namen eines aargauischen Kulturprozents nicht verdiente. Und eine Beschränkung, die sich umso stärker auswirkte, als anfänglich auch die kantonale Denkmalpflege und Archäologie zulasten dieser Kostenstelle finanziert wurden. Mit der Revision des Kulturgesetzes 2009 entfiel die Bestimmung zur Höhe des Kuratoriumskredits, er wird nunmehr im Rahmen der üblichen Finanzplanung von Regierung und Parlament festgelegt.

Entwicklung der Fachbereiche und der Förderinstrumente

Das Aargauer Kuratorium fördert Kulturschaffende und kulturelle Institutionen primär auf Gesuch hin. Zur Behandlung der Anträge, über die immer das Plenum entscheidet, gliedert es sich in Fachbereiche. Deren Bezeichnungen und Aufgabenfelder veränderten sich im Laufe der Jahrzehnte parallel zu äusseren kulturellen Entwicklungen – Bereiche wie Tanz, Performance, Jazz und Rock/Pop erlangten erst mit der Zeit Aufnahme ins Förderspektrum. Den sieben aktuellen Fachbereichen steht heute eine Vielzahl von Förderinstrumenten zur Verfügung, die auf die Bedürfnisse der verschiedenen Sparten abgestimmt sind. 1977 konnte das Kuratorium – als eine der ersten kulturfördernden Institutionen in der Schweiz – ein langjähriges Nutzungsrecht an einem Atelier in der Cité internationale des Arts in Paris unterzeichnen, später folgten Ateliers in anderen Städten im Ausland, ein jüngstes auch im Inland, in Scuol/Tarasp. Dieses Instrument hat sich neben den Werkbeiträgen immer wieder als besonders effektvolle Form künstlerischer Einzelförderung erwiesen.

Vom Sekretariat zur Geschäftsstelle

Das Kuratorium wird unterstützt von einer Geschäftsstelle, die ihm fachlich unterstellt, administrativ jedoch dem Departement Bildung, Kultur und Sport angegliedert ist. Handelte es sich nach der Gründung lediglich um ein Einpersonensekretariat, besteht die Geschäftsstelle derzeit aus einem Geschäftsführer und vier Fachspezialistinnen und -spezialisten.

Neben dem Aargauer Kuratorium ist auch die Abteilung Kultur des Departements mittels Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds sowie Betriebsbeiträgen an nicht-kantonale Kulturinstitutionen (sogenannte Leuchttürme) an der Kulturförderung des Kantons beteiligt.

Über die Arbeit des Kuratoriums in den einzelnen Fachbereichen, seine personelle Zusammensetzung, die Entwicklung der Gesuchszahlen und die zugesprochenen Beiträge gibt der Tätigkeitsbericht jedes Jahr umfassend Auskunft.

Website zum 50. Jubiläum


Jubiläum – 50 Jahre Kulturgesetz und Aargauer Kuratorium

Eine Jubiläumswebsite informiert Sie über die Historie, Hintergründe und Veranstaltungen zu 50 Jahre Aargauer Kulturgesetz und 50 Jahre Aargauer Kuratorium.