Aktuelle Informationen des Aargauer Kuratoriums für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen.

Laufende Gesuche
Das Aargauer Kuratorium behandelt bewilligte Gesuche wohlwollend, auch wenn der Anlass resp. die Anlässe aufgrund der Corona-Pandemie nicht, nur teilweise oder an einem neuen Datum stattgefunden haben. In der Regel werden somit bereits gesprochene Beiträge nicht zurückverlangt.
Nach Projekt- resp. Programmende ist bei der Geschäftsstelle eine Schlussabrechnung einzureichen. Diese soll die tatsächlich angefallenen Kosten sowie die zugesagten Unterstützungsbeiträge und erfolgten Einnahmen enthalten. Weist die Schlussabrechnung keinen Einnahmenüberschuss aus, so wird der bewilligte Beitrag ausbezahlt beziehungsweise der bereits ausbezahlte Beitrag nicht zurückgefordert. In allen anderen Fällen wird die Geschäftsstelle mit den Beitragsempfängern Kontakt aufnehmen.

Neue Gesuche
Neue Gesuche für zukünftige Veranstaltungen und Programme können weiterhin eingereicht werden. Sie werden im Rahmen des ordentlichen Gesuchprozesses geprüft. Die Eingabetermine 2021 werden unverändert aufrechterhalten.
Die Gesuchstellenden sollen dabei von einem Normalszenario ausgehen, d.h. sie sollen bei der Planung annehmen, dass bei der Durchführung des Projekts oder Programms Normalzustand herrschen wird.
Bei neuen Gesuchseingaben ist die letzte Schlussrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung, Projektabschluss) beilzulegen und ein Einsatz von allfälligen Überschüssen zu deklarieren. Erfolgte Unterstützungsbeiträge aus Ausfallentschädigung, Transformationsprojekten oder aus anderen Hilfsfonds sind im Sinne der Übersichtlichkeit und Transparenz ebenfalls darzulegen.

Kontakt
Wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle (Telefon 062 835 23 10, Mail info@aargauerkuratorium.ch). 

Informationen zu den Covid-19-Unterstützungsmassnahmen

publiziert am 10. Dezember 2020