Kulturunternehmen können weiterhin Ausfallentschädigung und neu Transformationsprojekte beantragen.

Kulturschaffende und Kulturunternehmen sind von der Corona-Epidemie hart betroffen. Die Absage und Verschiebung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten, temporäre Betriebsschliessungen sowie die Umsetzung von Schutzmassnahmen beeinträchtigen eine Vielzahl von Kulturinstitutionen und -schaffenden und führen zu grossen finanziellen Einbussen.

Um die Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die Kulturunternehmen bei der Anpassung an die neue Situation zu unterstützen, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat am 14. Oktober eine Verordnung verabschiedet, in der die verschiedenen Finanzhilfen für den Zeitraum vom 26. September 2020 bis 31.Dezember 2021 definiert sind.

Kulturunternehmen
Die Beiträge für Kulturunternehmen werden auf Gesuch wie bisher als Ausfallentschädigungen und neu für Transformationsprojekte ausgerichtet.

  • Informationen zur Ausfallentschädigung: Merkblatt
  • Informationen zu den Transformationsprojekten: Merkblatt und FAQ
  • Gesuchsportal des Kantons Aargau (offen seit 3. Dezember 2020)

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass verschobene wie abgesagte Veranstaltungen behandelt werden. Sprich, die veranstaltenden Kulturunternehmen haben auch bei verschobenen Veranstaltungen Anrecht auf Ausfallentschädigungen.

Kulturunternehmen sind aufgefordert, Kulturschaffende für vereinbarte Engagements zu entschädigen, auch wenn Auftritte bzw. Projekte abgesagt oder verschoben werden müssen. Die dadurch entstehenden Kosten können in die Ausfallentschädigungen eingerechnet werden.

Kulturschaffende
Kulturschaffende erhalten auf Gesuch vom Verein Suisseculture Sociale nicht rückzahlbare Geldleistungen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten, sofern sie diese nicht selber bestreiten können.
Weiterhin vorgesehen sind Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. 

Kulturvereine im Laienbereich
Kulturvereine im Laienbereich erhalten auf Gesuch von den Dachverbänden, die vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt sind, eine Entschädigung für den mit der reduzierten Durchführung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden. Die Entschädigung beträgt höchstens 10 000 Franken pro Kulturverein.

In Ergänzung zu den oben erwähnten Massnahmen hat der Regierungsrat zusätzlich einen Rahmenkredit von 5 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds gesprochen: Für à-fonds-perdu-Beiträge für gemeinnützige und wohltätige Aargauer Organisationen, Institutionen sowie Einzelpersonen aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Bildung und Jugend, die subsidiär gesprochen werden.

Kontakt
Für die Umsetzung der Massnahmen ist die Abteilung Kultur zuständig. Ausführliche Informationen finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Kultur – per Mail (ak@ag.ch) oder telefonisch jeweils Dienstag- oder Donnerstagnachmittag von 13.30 Uhr bis 17 Uhr (062 835 23 00).

Informationen des Aargauer Kuratoriums zum Umgang mit neuen Gesuchen finden Sie hier.

Die neue Unterstützungsmassnahme "Transformationsprojekte" steht im Fokus am 6. Kulturforum des Kantons Aargau.

Für die Anliegen der Kunstschaffenden setzen sich unterschiedliche Vereine und Verbände ein:

  • Musik / Der Verein Musikschaffende Schweiz erhebt die Gagenausfälle von Musiker*innen: SONART
  • Theater / Der Verein der Theaterschaffenden Schweiz erhebt die Gagenausfälle von Theaterschaffenden: t. Theaterschaffende Schweiz
  • Tanz / Danse Suisse, Berufsverband der Tanzschaffenden Schweiz, erhebt die Gagenausfälle im Tanz: Danse Suisse
  • Bildende Kunst / Der Berufsverband der bildenden Künstlerinnen/Künstler informiert auf seiner Website: visarte
  • Film / Der Verband der schweizerischen Filmemacherinnen/Filmemacher informiert unter: ARF/FDS
  • Literatur / Der Verband der Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer informiert auf seiner Website: A*dS

Gebündelte Informationen finden Sie zudem auf der Website von Suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kunstschaffenden: Suisseculture 

 

publiziert am 10. Dezember 2020