Seit dem 29. Januar 2021 steht nun auch den Kulturschaffenden das kantonale Gesuchsportal für Ausfallentschädigungen offen.

Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, wurden vielerorts Veranstaltungen und Projekte abgesagt, verschoben, nur eingeschränkt durchgeführt - oder sie wurden schon gar nicht mehr geplant. Kulturschaffende können für den entstandenen Schaden eine Ausfallentschädigung beantragen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie können neu auch eine Ausfallentschädigung für noch nicht vereinbarte Buchungen bzw. Engagements geltend machen. Diese sind mit Vergleichszahlen der letzten zwei Jahre (Engagements, Honorareinnahmen) zu plausibilisieren. Die Ausfallentschädigung deckt Schäden im Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2021.  

 

Zum kantonalen Gesuchsportal mit weiteren Informationen gelangen Sie hier.

 

Nach wie vor offen ist das kantonale Portal für Gesuche zu Transformationsprojekten sowie zu Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen.

publiziert am 10. Februar 2021