Das Aargauer Kuratorium ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation die Kunst- und Kulturschaffenden vor existenzielle Herausforderungen stellt. Zur dringlichen Frage betreffend der Auszahlung bzw. Rückforderung von Förderbeiträgen des Aargauer Kuratoriums gilt:
<strong>In der Regel werden bereits gesprochene Beiträge nicht zurückverlangt. Für Vorhaben, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können oder konnten, ist eine Schlussabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten sowie den zugesagten Unterstützungsbeiträgen und erfolgten Einnahmen zu erstellen. Die Schlussabrechnung ist bis Ende Jahr einzureichen. Weist die Schlussabrechnung keinen Einnahmenüberschuss aus, so wird der bewilligte Beitrag ausbezahlt, beziehungsweise der bereits ausbezahlte Beitrag nicht zurückgefordert. In allen anderen Fällen wird die Geschäftsstelle mit den Beitragsempfängern Kontakt aufnehmen.</strong>
Die Beitragssprechungen der Eingaben von Januar und Februar 2020 fanden wie vorgesehen Ende März 2020 statt. Über Atelieraufenthalte und Reisestipendien entscheidet das Aargauer Kuratorium wie vorgesehen Anfang Mai 2020. Alle zukünftigen Eingabetermine werden unverändert aufrechterhalten.
<strong>Zur Abfederung der wirtschaftlichen Konsequenzen werden von Bund und Kanton Massnahmen ergriffen. </strong>Sowohl Bund als auch Kanton ist es ein Anliegen eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Alle wichtigen Informationen dazu und zu weiteren Anlaufstellen für Fragen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.
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