Der Fachbereich Bildende Kunst & Performance hat seine Kriterien um Projekt- und Programmbeiträge angepasst. Kunstinstitutionen sind neu verpflichtet, die Künstlerinnen und Künstler für Ausstellungen zu honorieren. Bei der Eingabe von Projektbeiträgen werden Kunstschaffende aufgefordert, die Kosten für ihre konzeptionelle Arbeit auszuweisen.
Im Fachbereich Film sind Anpassungen zur formalen Zulassung von Aargauer Produzentinnen und Produzenten sowie Autorinnen und Autoren vorgenommen worden (siehe Kriterien: Treatment-, Drehbuch- und Entwicklungs-, Herstellungs- und Distributionsbeiträge).
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