Förderinstrument Druckkostenbeitrag
Druckkostenbeiträge richten sich primär an Werke, welche bereits in der Entwicklung gefördert wurden. Zudem sind Autorinnen und Autoren antragsberechtigt, die bereits aufgrund anderer Werke gefördert wurden. Ebenfalls können sich Gesuchstellende für Druckkostenbeiträge bewerben, die über eine Publikationszusage eines anerkannten Publikumsverlags und/oder ein überprüfbares Werk verfügen. Falls ein Verlag vorhanden ist, ist das Gesuch durch diesen einzureichen.
Auch Beiträge an Übersetzungen von Werken von Aargauer Autoren und Autorinnen, die den oben genannten Kriterien entsprechen, sind möglich.
Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt:
- wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
- wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
- wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
- die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
- die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
- Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.
Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen. Ebenso kann ein Gesuch in der Regel nur einmal gestellt werden. Eine Wiedervorlage oder eine überarbeitete Zweiteingabe sind ausgeschlossen. Vorhaben, welche in einer Jurierung (z.B. Werkbeitrag) abgelehnt wurden, können ausnahmsweise in einem anderen Förderinstrument nochmals eingereicht werden. Bei den publizierten Eingabeterminen handelt es sich um Verfallfristen. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen, auch wenn der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Wenn die formellen Kriterien nicht erfüllt sind oder das Gesuch unvollständig ist, erfolgt eine Direktablehnung durch die Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie zudem die Wegleitung «Wer fördert was?» mit den Abgrenzungen zwischen Aargauer Kuratorium und Swisslos-Fonds (Verbot der Doppelsubventionierung) sowie das KI-Statement zum Umgang mit «künstlicher Intelligenz».
In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.
Bitte beachten Sie, dass Druckkostenbeiträge nur an Werke ausbezahlt werden, deren «Gut zum Druck» nach dem offiziellen Plenumsentscheid erfolgt und die Nennungsverpflichtung korrekt umgesetzt wird.
Bitte halten Sie für ein Gesuch folgende Unterlagen und Informationen bereit:
- Typoskript (PDF max. 30 Seiten; Zeilenabstand 1.5; Schrift max. 12 Punkt)
- Verlagszusage bzw. Verlagsvertrag zur geplanten Publikation (PDF)
- Nachweis der bisherigen Arbeiten (Link auf eigene Homepage, Upload für Werkbeispiele, Arbeitsproben)
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (PDF inkl. Sponsoren und weiteren Unterstützungsbeiträgen - was wurde angefragt und was ist schon bestätigt)
- Kontoangaben
Werkbeiträge werden in den Bereichen Belletristik (Lyrik, Prosa, Dramatik), Essayistik und literarische Übersetzungen vergeben. Gefördert werden insbesondere künstlerisch interessante und innovative Ansätze.
Übersetzerinnen und Übersetzer sind mit einer eigenständigen literarischen Übersetzung antragsberechtigt, wenn sie selbst oder die Autorin beziehungsweise der Autor des zu übersetzenden Textes einen Aargau-Bezug aufweisen.
Werkbeiträge haben Auszeichnungscharakter: Die Originalität des Stoffes steht im Zentrum der Jury-Bewertung. Ebenfalls wichtige Kriterien sind die Kontinuität des bisherigen Schaffens und das Entwicklungspotential einer Autorin oder eines Autors.
Gefördert werden professionell tätige Aargauer Künstlerinnen und Künstler. Den notwendigen Aargau-Bezug erfüllt:
- wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload einer Wohnsitzbestätigung notwendig);
- wer insgesamt mindestens 15 Jahre im Aargau gewohnt hat (bei erstmaliger Registrierung ist der Upload eines amtlichen Nachweises notwendig);
- wer einen besonderen Bezug zum Kulturleben im Kanton Aargau geltend macht. Dazu sind bei den Informationen zum/zur Gesuchstellenden zwingend zu begründen:
- die Relevanz und Einzigartigkeit sowie die besonders herausragende Qualität des Vorhabens in Bezug auf das Kulturleben im Kanton Aargau;
- die Relevanz und Einzigartigkeit des Kunstschaffenden (Laufbahn, CV, Konstanz des künstlerischen Wirkens im Kanton Aargau).
- Der Heimatort ist kein hinreichender Aargau-Bezug.
Es können keine Beiträge rückwirkend gesprochen werden. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind ausgeschlossen. Ebenso kann ein Gesuch in der Regel nur einmal gestellt werden. Eine Wiedervorlage oder eine überarbeitete Zweiteingabe sind ausgeschlossen. Vorhaben, welche in einer Jurierung (z.B. Werkbeitrag) abgelehnt wurden, können ausnahmsweise in einem anderen Förderinstrument nochmals eingereicht werden. Bei den publizierten Eingabeterminen handelt es sich um Verfallfristen. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen, auch wenn der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Wenn die formellen Kriterien nicht erfüllt sind oder das Gesuch unvollständig ist, erfolgt eine Direktablehnung durch die Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie zudem die Wegleitung «Wer fördert was?» mit den Abgrenzungen zwischen Aargauer Kuratorium und Swisslos-Fonds (Verbot der Doppelsubventionierung) sowie das KI-Statement zum Umgang mit «künstlicher Intelligenz».
In der Regel tritt das Aargauer Kuratorium nicht als alleiniger Beitragssprecher auf. Die Finanzierung eines Projekts sollte möglichst breit abgestützt sein.
Bitte halten Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen und Informationen bereit:
- Lebenslauf inkl. bisherige künstlerische Tätigkeiten, Stipendien, Auszeichnungen (PDF max. 4 A4-Seiten)
- Ausführlicher Beschrieb der künstlerischen Pläne (PDF max. 5 A4-Seiten)
- Manuskriptauszug eines unveröffentlichten Werkes (PDF max. 30 Seiten - Lyrik ca. 20 Seiten. Zeilenabstand 1.5, Schrift 12 Punkt)
- Nachweis der bisherigen Arbeiten (Link auf eigene Homepage, Upload für Werkbeispiele, Arbeitsproben oder PDF-Dokument mit max. 5 A4-Seiten)