Gesuchsstellende erhalten künftig schneller Bescheid, ob ihr Beitragsgesuch gutgeheissen wurde. Das Aargauer Kuratorium hat die Abläufe der Gesuchsbehandlung überarbeitet. Dazu wurde auch das Geschäftsreglement angepasst.

Neu erhalten Kunstschaffende, die ein Gesuch beim Aargauer Kuratorium einreichen im Normalfall innerhalb von sieben Wochen Bescheid, ob ihr Gesuch vom Aargauer Kuratorium gutgeheissen wurde. Dazu hat das Aargauer Kuratorium die Prozesse und Zuständigkeiten in der Gesuchsbehandlung neu definiert. Gesuche bis zum Betrag von CHF 5'000 sowie wiederkehrende Beiträge werden neu vom Fachvorsitz und der zuständigen Person der Geschäftsstelle vorberaten, alle anderen Gesuche wie bis anhin vom Fachausschuss (bisher Fachbereich). Die formellen Förderentscheide fällt nach wie vor abschliessend das Plenum des Aargauer Kuratoriums. Mit dem neuen Ablauf kann die Wartefrist der Gesuchstellenden bis zur Bekanntgabe der Entscheide im Vergleich zu vorher deutlich verkürzt werden. Von den neuen Abläufen ausgenommen sind die Atelier- und Reisestipendien sowie die Werk-, Förder- und Lektoratsbeiträge. Diese werden wie bis anhin in einem Jurierungsverfahren gesprochen, das mehr Zeit beansprucht.

Grundlage für die Gesuchsbehandlung ist das Geschäftsreglement des Aargauer Kuratoriums. Das Plenum hat für die Prozessoptimierung eine Totalrevision des Reglements verabschiedet. Der Regierungsrat hat diese genehmigt und das neue Geschäftsreglement ab 1. März 2023 in Kraft gesetzt.

 

publiziert am 01. März 2023