Aktuelle Information für Kunst- und Kulturschaffende sowie Kulturveranstalter

Das Aargauer Kuratorium ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation die Kunst- und Kulturschaffenden vor existenzielle Herausforderungen stellt. Zur dringlichen Frage betreffend der Auszahlung bzw. Rückforderung von Förderbeiträgen des Aargauer Kuratoriums gilt: 

Alle Eingabetermine werden unverändert aufrechterhalten. In der Regel werden bereits gesprochene Beiträge nicht zurückverlangt. Für Vorhaben, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können oder konnten, ist eine Schlussabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten sowie den zugesagten Unterstützungsbeiträgen und erfolgten Einnahmen zu erstellen. Die Schlussabrechnung ist bis Ende Jahr einzureichen. Weist die Schlussabrechnung keinen Einnahmenüberschuss aus, so wird der bewilligte Beitrag ausbezahlt beziehungsweise der bereits ausbezahlte Beitrag nicht zurückgefordert. In allen anderen Fällen wird die Geschäftsstelle mit den Beitragsempfängern Kontakt aufnehmen.

Von der Corona-Pandemie betroffene Kulturinstitiutionen und Kulturschaffende konnten bis am 20. September 2020 Ausfallentschädigungen beantragen. Informationen hierzu finden Sie hier.

 

Das neue COVID-19-Gesetz ist in Kraft
Die Bundesversammlung hat am 25. September 2020 das COVID-19-Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, dass der Bund weiterhin Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich mit Finanzhilfen unterstützen kann.

Bis 31. Dezember 2021 will der Bund den Kantonen 100 Millionen Franken für die Unterstützung von Kulturunternehmen, 20 Millionen dem Verein Suisseculture Sociale zur Unterstützung von Kulturschaffenden und 10 Millionen Franken der Unterstützung von Laienkulturvereinen zur Verfügung stellen.

  • Die Beiträge für Kulturunternehmen werden auf Gesuch wie bisher als Ausfallentschädigungen und neu für Transformationsprojekte ausgerichtet. Informationen zu dieser neuen und weitreichenden Unterstützungsmassnahme folgen, sobald sie vorliegen.
  • Kulturschaffende erhalten auf Gesuch vom Verein Suisseculture Sociale nicht rückzahlbare Geldleistungen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten, sofern sie diese nicht selber bestreiten können. Nicht mehr im Gesetz vorgesehen sind Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende.
  • Kulturvereine im Laienbereich erhalten auf Gesuch von den Dachverbänden, die vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt sind, eine Entschädigung für den mit der reduzierten Durchführung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden. Die Entschädigung beträgt höchstens 10 000 Franken pro Kulturverein. 


Für die Anliegen der Kunstschaffenden setzen sich unterschiedliche Vereine und Verbände ein:

  • Musik / Der Verein Musikschaffende Schweiz erhebt die Gagenausfälle von Musiker*innen: SONART
  • Theater / Der Verein der Theaterschaffenden Schweiz erhebt die Gagenausfälle von Theaterschaffenden: t. Theaterschaffende Schweiz
  • Tanz / Danse Suisse, Berufsverband der Tanzschaffenden Schweiz, erhebt die Gagenausfälle im Tanz: Danse Suisse
  • Bildende Kunst / Der Berufsverband der bildenden Künstler*innen informiert auf seiner Website: visarte
  • Film / Der Verband der schweizerischen Filmemacher*innen informiert unter: ARF/FDS
  • Literatur / Der Verband der Autor*innen und Übersetzer*innen informiert auf seiner Website: A*dS

Gebündelte Informationen finden Sie zudem auf der Website von Suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kunstschaffenden: Suisseculture

 

Weitere Informationen werden via Website oder per Newsletter des Aargauer Kuratoriums kommuniziert. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle wenden. Wir wünschen alles Gute, bleiben Sie gesund.

publiziert am 13. Oktober 2020