Das Aargauer Kuratorium zahlt Beiträge an Kulturveranstalter, die Kunstschaffende für öffentliche Veranstaltungen engagieren. Die Förderlisten geben Auskunft darüber, welche Produktionen und Kunstschaffenden in den Genuss dieser Förderung kommen.
Gesuche, welche die Förderlisten betreffen, sind entgegen allen anderen Gesuchsarten jeweils erst nach der Veranstaltung einzureichen.
Das Aargauer Kuratorium unterstützt mit den Förderlisten
Die Aargauer Kuratorium nimmt Gesuche ausschliesslich über das Portal
gesuche.aargauerkuratorium.ch entgegen.