Das Aargauer Kuratorium unterstützt Filmprojekte von professionellen Aargauer Filmschaffenden in der Entwicklung, Herstellung und Distribution. Berücksichtigt werden Spiel-, Dokumentar-, Experimentalfilmen bis hin zu Medienkunstprojekten. Zudem können Filmschaffende mit individuellen Werkbeiträgen, Atelieraufenthalten und Reisestipendien gefördert werden.

Zudem fördert das Aargauer Kuratorium filmkulturelle Veranstaltungen mit Programmbeiträgen. Mit Succès Aargau können Aargauer Filmveranstalter und Kulturinstitutionen für die Programmation von Aargauer Filmen gefördert werden. 

Förderinstrumente des Fachbereichs Film

Folgende Beiträge können von professionelle Aargauer Filmschaffende (Regisseurinnen und Regisseure, Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten) sowie nicht kommerzielle Filmveranstalter im beantragt werden.

  • Freiraum «Freiraum» steht ganz am Anfang einer neuen Projektidee und ist ein offenes Format, d.h. die Antragstellenden formulieren ihre Entwicklungsabsicht und begründen die dazu notwendige finanzielle Unterstützung bis zu max. CHF 15'000.
  • Atelieraufenthalte Aargauer Künstlerinnen und Künstler können sich für einen Atelieraufenthalt in Berlin, Paris, London oder Nairs/Scuol bewerben. Die Ateliers werden jeweils für das Folgejahr vergeben.
  • Werk- und Förderbeitrag Aargauer Filmschaffende können sich um einen Werk- und Förderbeitrag bewerben. Der Beitrag ist nicht an ein bestimmtes Projekt gebunden.
  • Treatment-, Drehbuch- und Entwicklungsbeitrag Beiträge für professionelle Aargauer Filmschaffende (Regisseurinnen und Regisseure, Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten). Berücksichtigt werden Spiel-, Dokumentar-, Animations-, Experimentalfilmen bis hin zu Medienkunstprojekten.
  • Herstellungsbeitrag Beiträge für professionelle Aargauer Filmschaffende (Regisseurinnen und Regisseure, Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten). Berücksichtigt werden Spiel-, Dokumentar-, Experimentalfilmen bis hin zu Medienkunstprojekten.
  • Distributionsbeitrag Beiträge für professionelle Aargauer Filmschaffende (Regisseurinnen und Regisseure, Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten). Berücksichtigt werden Spiel-, Dokumentar-, Animations-, Experimentalfilmen bis hin zu Medienkunstprojekten.
  • Programmbeitrag Gefördert werden Programme von nicht kommerziellen Filmveranstaltern im Kanton Aargau.
  • Succès Aargau Fördert die Sichtbarkeit des Aargauer Films. Aargauer Filmveranstalter und im Kanton beheimatete Kulturinstitutionen können für die Programmation von Aargauer Filmen unterstützt werden.

Eingabetermine Gesuche

Das Plenum des Aargauer Kuratoriums entscheidet über die Gesuche auf Grund der Anträge der Fachbereiche. Dies geschieht je nach Fachbereich jährlich an zwei, drei oder vier Sitzungen. Die Bearbeitungszeit vom Eingabetermin bis zum Bescheid an die Gesuchsteller beträgt zwischen anderthalb und zwei Monaten.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminierung Ihrer Gesuchseingabe den Redaktionsschluss Ihrer Drucksachen für die Öffentlichkeitsarbeit. Jede Unterstützung muss mit dem Logo des Aargauer Kuratoriums kommuniziert werden.

Fachbereich
Förderinstrument
Film
Recherche-, Treatment-, Drehbuch-, Entwicklungs-, Herstellungs-, Distributions- und Programmbeitrag
Werk- und Förderbeitrag